Politik Marokkos

Funktion und Befugnisse des König Mohammed VI.

Marokko ist eine konstitutionelle Monarchie, die von König Mohammed VI. (Mohammed Ben Al-Hassan) als weltliches und geistliches Staatsoberhaupt seit 1999 mit Regierungssitz in Rabat regiert wird. Neben der höchsten staatlichen Kontrolle hat er auch die höchste Position der Geistlichen inne und ist zudem der Oberbefehlshaber der marokkanischen Streitkräfte. Er ist sowohl für die Ernennung des Kabinetts und seiner Mitglieder sowie des Ministerpräsidenten zuständig, kann aber auch jederzeit das Parlament auflösen und Neuwahlen ausschreiben, wenn er es als nötig befindet.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Monarchen hat der marokkanische König weitergehende Kompetenzen, wobei jedoch in der Praxis der jeweilige Ministerpräsident die politischen Tagesgeschäfte führt.

Vor dem Hintergrund des Arabischen Frühlings  im Jahre 2011 versprach König Mohammed eine Modernisierung von einer  konstitutionellen zu einer parlamentarischen Monarchie, was aber de facto nie eingetreten ist. Als Staatsoberhaupt genießt es weiterhin uneingeschränkte Machtbefugnis. Offiziell war sein Anliegen kurz nach der Thronbesteigung, gegen Armut und Korruption im Land vorzugehen.

Auch Wirtschaft und Menschenrechte hat er zu seinem persönlichen Anliegen gemacht. Er gilt als Führer der marokkanischen Muslime, steht aber im Widerspruch zum konservativ-islamischen Lager und hebt sich vor allem durch die Einführung eines liberaleren Familienrechts (Verleihung von mehr Rechten für Frauen) von diesen Kräften ab.

Marokkos Parlament: Nationalversammlung und Senat

Marokko verfügt seit der Verfassungsreform von 1996 über ein parlamentarisches Zweikammersystem aus Nationalversammlung und Senat, was dem typisch europäischen Muster nachempfunden ist. Die Nationalversammlung besteht aus 325 gewählten Mitgliedern, welche alle fünf Jahre direkt gewählt werden. In der Nationalversammlung sind 30 Sitze nur für Frauen reserviert.

Die Nationalversammlung kann dem Ministerpräsidenten mit einer Zweidrittelmehrheit das Misstrauen aussprechen. Der Senat besteht aus 270 Mitgliedern, die alle neun Jahre indirekt gewählt werden. Die vom Parlament verabschiedeten Gesetze bedürfen der Zustimmung des Monarchen. Dieser kann auch Gesetze zur Volksabstimmung vorlegen.

Die Judikative in Marokko orientiert sich stark an dem französischen Vorbild des Rechtswesens. Allerdings gilt im Familien- und Erbrecht das islamische Recht die Moudawana, die europäisches Zivilrecht enthält und auf die Schari’a-Gesetze des sunnitischen Islam zurückgeht.

In Marokkos Hauptstadt gehört der Königspalast und das Regierungsviertel zu jeder Besichtigung dazu!